Kalkulationen

Wenn die Umstände für eine Schadenregulierung eindeutig geklärt sind oder es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht notwendig.

Für diesen Fall erstellen wir objektive Reparaturkostenkalkulationen, auf deren Grundlage ein Schaden abgerechnet werden kann.

Alle Beteiligten können sich dann sicher sein, dass die dem Schaden zuzuordnenden Ansprüche berücksichtigt werden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Schadengutachten für Sie sinnvoll erscheint, fragen Sie uns.